Werbehinweis für alle Beiträge: Wir verlinken auf Online-Shops und Partner, von denen wir evtl. eine Vergütung erhalten.

Einfluss von Doppelbesteuerungsabkommen auf Dividenden – Liste mit Ländern

Heute dreht sich alles um den Einfluss von Doppelbesteuerungsabkommen auf Dividenden. Sie finden eine Liste mit Ländern und der jeweiligen Regelung. Bei einer Doppelbesteuerung werden finanzielle Transaktionen, die bereits versteuert wurden, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen erneut besteuert.

Ermöglicht wird dies national durch die Überschneidung mehrerer, nationaler Steueransprüche oder – was weitaus häufiger passiert – international durch die Steuergesetze der beiden beteiligten Staaten. Wir erklären alles wissenswerte zum Thema Einfluss von Doppelbesteuerungsabkommen auf Dividenden.

Inhaltsverzeichnis

Länder-Liste zum Doppelbesteuerungsabkommen bei Dividenden

USA:  Hier fallen 30 Prozent Quellensteuer auf alle Dividenden an. In Deutschland steuerpflichtige Anleger können diesen Steuersatz jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf  15 Prozent reduzieren. Dazu gehört, dass die Depotbank sich als „Qualified Intermediary“ registriert hat und die Dividenden auch wirklich an einen Ausländer fließen.

Kanada: Auf kanadische Dividenden wird eine Quellensteuer von 25 Prozent fällig. Zwar existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, aber die Erstattung ist ziemlich aufwändig und zudem gebührenpflichtig. Man benötigt dafür das sogenannte Formular NR7 sowie fast immer auch eine Depotbank, um diese Erstattung in die Wege zu leiten.

Norwegen:  In Norwegen liegt der Quellensteuersatz bei 25 Prozent, der leider von der Depotbank nicht direkt angerechnet werden kann. Stattdessen kann der Anleger sich zehn Prozent dieser Steuer von den norwegischen Finanzbehörden erstatten lassen und die restlichen 15 Prozent dann in seiner deutschen Steuererklärung angeben.

Schweden:  Hier beträgt der Quellensteuersatz 30 Prozent. Zwar lässt sich dieser auf 15 Prozent reduzieren, aber die dafür notwendigen Nachweisvoraussetzungen werden heutzutage aufgrund einer 2019 erfolgten massiven Verschärfung nur noch von wenigen deutschen Banken erledigt.

Australien: Es gibt mit den sogenannten „Franked Dividens“ und dem „Conduit Foreign Income“ zwei Quellensteuer-freie Sonderregelungen. Im Normalfall werden hier jedoch auf Dividenden 30 Prozent Quellensteuer fällig, wobei für EU-Bürger ein reduzierter Satz von 15  Prozent gilt.

Frankreich: Bei französischen Kapitalerträgen wird eine voll anrechenbare Quellensteuer von 12,8 Prozent fällig. Eingezogen werden jedoch zunächst mal 30 Prozent. Der Anleger muss sich die zu viel gezahlte Quellensteuer über seine Depotbank mittels eines komplizierten Rückerstattungsverfahrens zurückholen.

Großbritannien: Für Anleger ist die gesetzliche Regelung zur Dividendenbesteuerung ebenso erfreulich wie einfach. Es gibt nämlich in Großbritannien überhaupt keine Quellensteuer. Folglich bezahlen in Deutschland steuerpflichtige Investoren bei britischen Dividenden nur die hierzulande fällige Abgeltungssteuer.

Spanien: Der normale Quellensteuersatz beträgt 19 Prozent, von denen 15 Prozent anrechenbar sind. Den Rest kann sich der Anleger vom spanischen Finanzamt zurückholen. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in der EU oder in einem Land, mit dem Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält. Immerhin gibt es aber einen von der Quellensteuer befreiten Freibetrag von 1.500 Euro.

Italien: In Italien beträgt der Quellensteuersatz 26 Prozent. Angerechnet werden können aber nur 15 Prozent, die übrigen 11 Prozent muss sich der Anleger von den italienischen Finanzbehörden zurückholen – was sich leider aufgrund der langsamen, italienischen Bürokratie durchaus über mehrere Jahre hinziehen kann. Mehr Infos hier: Link

Schweiz:  Die Schweiz erhebt 35 Prozent Quellensteuern, von denen nur 15 Prozent anrechenbar sind. Um die übrigen 20 Prozent zurück zu bekommen, muss der Anleger einen überaus komplizierten Antrag stellen und unter Anderem auch Bankrechnungen sowie eine Wohnsitzbescheinigung einreichen.

Polen:  In Polen beträgt die nationale Quellensteuer 19 Prozent bei Dividenden und 20 Prozent bei Zinsen. Maximal 15 Prozent (Dividenden) respektive 5 Prozent (Zinsen) sind gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens anrechenbar. Wichtige Ausnahme: auf Zinsen aus bestimmten Staats- und Unternehmensanleihen wird keine Quellensteuer erhoben.

China:  Es ist kompliziert: U. A. hängt die Höhe der Quellensteuer von der Haltedauer des Wertpapiers sowie dem Börsenplatz ab, auf dem es gehandelt wurde. Sie beträgt zwar grundsätzlich 20 Prozent, aber nur die Hälfte davon, wenn die Aktie mindestens einen Monat gehalten wird. Die Quellensteuer entfällt sogar vollständig, wenn das Wertpapier mehr als ein Jahr gehalten wird.

Luxemburg: Die Quellensteuer beträgt hier 15 Prozent, die auch in der Steuererklärung voll anrechenbar sind. Der Anleger erspart sich also den Aufwand, die Quellensteuer von den luxemburgischen Behörden zurück zu fordern. Bestimmte Kapitalerträge wie beispielsweise Liquidationserlöse sind komplett von der Quellensteuer befreit.

Türkei:  Die nationale Quellensteuer beträgt 10 Prozent und liegt damit sogar fünf Punkte unter den gängigen, maximalen 15 Prozent. Darüber hinaus gelten reduzierte, laufzeitabhängige Quellensteuersätze für Wertpapiere türkischer Unternehmen. Die Quellensteuer entfällt sogar gänzlich bei Zinsen aus türkischen Staatsanleihen, die vor 2006 ausgegeben wurden.

Irland: Genau wie in Großbritannien müssen EU-Bürger hier gar keine Quellensteuer bezahlen. Bewohner anderer Länder zahlen dagegen 20 Prozent. Gut ist es, wenn die Depotbank den Wohnsitz des Anlegers den irischen Behörden übermittelt. Anderenfalls werden die besagten 20 Prozent automatisch abgezogen und der Anleger muss sie sich mühsam zurückholen.

Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen?

Hat beispielsweise ein in Deutschland steuerpflichtiger Verbraucher einen zweiten Wohnsitz im Ausland, kann es passieren, dass ihn das für seinen ausländischen Wohnsitz zuständige Finanzamt ebenfalls zur Einkommenssteuer heranzieht.

Eine global wirksame, völkerrechtliche Verpflichtung aller Länder zur Vermeidung einer solchen Doppelbesteuerung besteht grundsätzlich nicht.

Zur Vermeidung  einer solchen Doppelbesteuerung haben jedoch die allermeisten Länder auf Grundlage eines OECD-Musterabkommens Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dieser verpflichtet je eines der beiden betroffenen Länder dazu, auf seine Besteuerungsansprüche zu verzichten.

Einfluss von Doppelbesteuerungsabkommen auf Dividenden

Ausländische Quellensteuer für Dividenden

Verlockend: Viele börsennotierte Unternehmen mit Stammsitz im Ausland zahlen ihren Anlegern hohe Dividenden. Allerdings unterscheiden sich die hierbei gültigen steuerlichen Regelungen von Land zu Land. Meistens zieht das jeweilige Land die Quellensteuern direkt von den Dividenden ab.

Eines der dabei entstehenden Probleme besteht darin, dass die meisten Kreditinstitute mit deutschem Stammsitz die von ausländischen Finanzbehörden einbehaltene Quellensteuer nur bis maximal 15 Prozent auf die in Deutschland fällige Abgeltungssteuer anrechnen dürfen. Den Rest muss sich der Anleger von den ausländischen Finanzbehörden zurückerstatten lassen – was oftmals alles Andere als einfach ist.

Werden Dividenden doppelt besteuert?

Bei Investments in ausländische Aktien kann der Fall der Doppelbesteuerung durchaus eintreten. So behält der ausländische Fiskus – je nach Land – bei solchen Dividendenzahlungen oftmals die Quellensteuer ein.

Ein in Deutschland steuerpflichtiger Anleger muss jedoch seine gesamten Kapitalerträge – also auch die im Ausland erworbenen – nach Abzug des Sparerpauschbetrags voll versteuern.  Folglich werden diese ausländischen Dividenden doppelt besteuert.

Eine solche Doppelbesteuerung lässt sich nur dann vermeiden, wenn das jeweilige Land mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. In diesem Fall kann sich der Investor die doppelt bezahlte Steuer zurückholen – und dies sogar rückwirkend.

Zum Glück unterhält Deutschland mit den allermeisten wichtigen  – wie auch den nachfolgend genannten – Ländern ein solches Doppelbesteuerungsabkommen.

Dividenden doppelt besteuert


Relevante Beiträge:

4.7/5 - (67 votes)