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Wie Dividenden versteuern?

Dividenden sind auf einzelne Aktien ausgeschüttete Anteile eines Bilanzgewinns. Seit 2009 unterliegen Dividenden wie auch alle anderen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer, die die zuvor gültige Kapitalertragssteuer ersetzt hat. Ob und wie man ausgezahlte Dividenden versteuern muss, hängt also auch davon ab, wann das entsprechende Wertpapier erworben wurde.

Dividenden versteuert

Inhaltsverzeichnis

Wird Dividende automatisch versteuert?

Ja, und genau darauf bezieht sich übrigens auch der Name „Abgeltungssteuer“. Da nämlich Kapitalerträge – und darunter fallen auch Dividenden – automatisch versteuert werden und diese Steuerschuld damit „abgegolten“ wurde heißt diese Steuer so, wie sie eben heißt. Sie ist damit auch eine Quellensteuer, da das Dividenden versteuern direkt durch die Quelle. also durch die Depotbank durchgeführt wird.

Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Jahr sind derzeit steuerfrei. Aufgrund des automatisierten Steuerabzugs sollte man seiner Depotbank daher möglichst frühzeitig einen entsprechenden Freistellungsauftrag zuschicken.

Unterlässt man dies, werden sämtliche realisierten Kapitalerträge automatisch besteuert und man muss sich seinen Freibetrag dann später über die Steuererklärung mühsam zurückholen.

Was wird von der Dividende abgezogen?

Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind, zahlen beim Dividenden versteuern 25 Prozent, hinzu kommen dann noch der Soli sowie eventuell die Kirchensteuer. Die gesamte Steuerlast liegt damit zwischen 26,38 und 27,99 Prozent.  Die kleine Spanne ist das Resultat unterschiedlicher steuerlicher Regelungen auf Landesebene.

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist der bundesweit geltende Freibetrag. Derzeit kann jede Person einen solchen Freibetrag von 801 Euro geltend machen, bei Ehepaaren sind es also 1.602 Euro. Alle Kapitalerträge inklusive der Dividenden sind bis zu diesem Betrag von der Steuer befreit.

Eine weitere Besonderheit greift dann, wenn das Einkommen des Anlegers unter dem Grundfreibetrag liegt.  In diesem Fall könnte er eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und sich damit von der Steuerpflicht befreien.

Dies wirkt sich auch auf das Dividenden versteuern aus denn dadurch muss der Anleger beim Dividenden versteuern selbst dann keine Abgeltungssteuer abführen, wenn die Dividenden seinen Freibetrag (801 Euro) übersteigen.

Werden Dividenden doppelt besteuert?

Grundsätzlich nicht! Allerdings kann es zu einer (vorübergehenden) Doppelbesteuerung kommen, wenn ein in Deutschland steuerpflichtiger Anleger im Ausland Auslandsaktien erwirbt. In diesem Fall könnten beide Länder den Anleger in die Steuerpflicht nehmen.

Um dies zu vermeiden hat Deutschland jedoch mit den meisten wichtigen Industrieländern bi- und multilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Ein solches besagt u. A., dass ein Anleger nur von einem Land besteuert werden darf.

Wer also Dividenden versteuern muss und die Steuer gleich zwei Mal abgeführt hat, kann sich das doppelt gezahlte Geld in der Regel zurückholen.

Dividenden doppelt besteuert (1)

Sind Aktien Gewinne steuerfrei nach 12 Monaten?

Erst die gute Nachricht: Dividenden von Unternehmensanteilen, die vor dem Jahr 2009 gekauft wurden sind grundsätzlich steuerfrei. Diese „Altbestände“ unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, das Dividenden versteuern entfällt hier also komplett.

Jetzt die schlechte Nachricht: Die Kapitalerträge sämtlicher Wertpapiere, die nach 2008 erworben werden sind grundsätzlich steuerpflichtig – und das zeitlich unbegrenzt. Es gibt also beim Dividenden versteuern keine Verjährung. Die ungeminderte Steuer wird vielmehr unabhängig davon, wie lange das Wertpapier zuvor gehalten wurde fällig.


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