In diesem Beitrag erkären wir, wie das Aktien verschenken funktioniert. Insbesondere zu Weihnachten oder Geburtstagen fällt die Wahl eines passenden Geschenkes oft schwer. Vielfach werden Gutscheine oder direkt Bargeld geschenkt.

Aktien verschenken

Aktien verschenken funktioniert immer mittels Depotübertrag

Diese Geschenkideen sind aber zum einen nicht sehr originell und zwingen den Beschenkten im Fall von Gutscheinen gleichzeitig zum Konsum. Eine smarte und intelligente Version des Geldgeschenkes sind Aktien. Diese stellen einen Sachwert dar und können zusätzlich Gewinne erwirtschaften. Dafür muss allerdings zuerst beleuchtet werden, ob es überhaupt möglich ist, Aktien zu verschenken.

Grundsätzlich können Wertpapiere, sofern sie nicht personengebunden sind, ohne Probleme verschenkt werden. Damit der Beschenkte auch Zugriff auf die Aktien hat, müssen diesen mit einem Depotübertrag von der Verwahrstelle des Schenkenden zum Depot des Beschenkten transferiert werden. Inzwischen ist dieser Prozess nicht mehr mit großem Aufwand verbunden.

Allerdings kann ein Depotübertrag einige Wochen dauern. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass beide Seiten ein Aktiendepot besitzen. Ist das der Fall, kann ein Aktiengeschenk sehr unbürokratisch übergeben werden.


Inhaltsverzeichnis

Aktien verschenken mit Depotübertrag bei Comdirect, Consorsbank, Onvista & DiBa

Wie bereits erwähnt muss man beim Aktien verschenken einen Depotübertrag durchführen. Auch wenn der technische Prozess eines Depotübertrages bei jeder Bank gleich ist, gibt es Unterschiede zwischen den Kreditinstituten. Neben den Fristen sollten auch die Kosten für den Depotübertrag im Blick behalten werden.

Einige Banken verlangen Gebühren pro Position, pro Depotübertrag oder auch bei der Einlieferung von Wertpapieren. Andere Anbieter wickeln die Umbuchung der Wertpapiere kostenlos ab.

Aktien verschenken am Beispiel Comdirect

Aktien verschenken Comdirect

Wenn man bei Comdirect sein Depot hat und Aktien verschenken will läuft das folgendermaßen ab: Ein Depotübertrag kann bei der Comdirect im Online-Banking veranlasst werden. Dabei können einzelne Aktien oder das ganze Depot gewählt werden. Wenn es darum geht Aktien zu verschenken, werden es in der Praxis nur einzelne Papiere sein.

Die Unterschrift und Bestätigung erfolgt bei der Comdirect elektronisch mit der Maus oder einem mobilen Endgerät. Das entsprechende Formular für den Übertrag kann hier heruntergeladen werden.

Das Verschenken von Wertpapieren ist bei der Comdirect auf diesem Weg kostenlos. Nach bis zu sechs Wochen sind die Aktien erfolgreich übertragen.

Aktien verschenken am Beispiel Consorsbank

Auch bei der Consorsbank kann man Aktien schenken. Der Depotübertrag kann online und offline eingeleitet werden. Zur Bestätigung von Onlineaufträgen ist eine TAN notwendig. Nur die Daten des Empfängers und die gewählten Wertpapiere sind anzugeben. Kosten entstehen bei internen Vorgängen nicht.

Nur Gebühren von fremden Banken werden weitergegeben, sofern sie entstehen. Über die durchschnittliche Dauer eines Übertrages macht die Consorsbank keine Angaben. Die Formulare für den Übertrag sind im Downloadcenter der Bank zu finden.

Aktien verschenken am Beispiel Onvista

Die Onvista Bank besteht auf einen schriftlichen Übertragsantrag im Original. Dafür ist der Übertrag nach Aussage der Bank bereits nach einer Woche vollzogen. Auch durch Onvista werden keine Gebühren erhoben. Nur wenn ausländische Banken Gebühren verlangen, werden diese weitergegeben.

Kosten können neben dem Depotübertrag allerdings für die Eintragung von Namensaktien anfallen. Es dürfen nur Positionen auf ein Onvista-Depot übertragen werden, die dort auch handelbar sind. Bruchstücke von Wertpapieren können, wie bei vielen Banken, nicht übertragen werden. Alle Informationen zum Depotübertrag stellt die Bank zusammen mit dem Formular bereit.

Aktien verschenken am Beispiel DiBa

Auch bei der Diba ist das Aktien schenken möglich. Die DiBa bietet wieder die Möglichkeit, Aktien per Onlinedepot oder mit einem herkömmlichen Antrag zu übermitteln. Bestenfalls werden Wertpapiere zwischen inländischen Depots übertragen und nur Papiere, die in Deutschland handelbar sind. Nicht übertragen werden können bei der DiBa Bruchstücke von Wertpapieren, türkische Wertpapiere und gedruckte Aktien. Weitere Informationen zum Depotübertrag bei der DiBa gibt es hier.

Diba Aktien verschenken depotübertrag


Wichtig: Empfänger braucht ein Aktiendepot

Damit Aktien überhaupt verschenkt werden können, ist ein Aktiendepot die grundlegende Voraussetzung. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich in dem Depot bereits Wertpapiere befinden oder nicht. Mit dem Empfänger der Aktien sollte im Voraus geklärt werden, ob ein Depot existiert und welche Bankverbindung dieses hat. Aufgrund der wenig ausgeprägten Aktienkultur in Deutschland ist es nicht verwunderlich, wenn derjenige, der beschenkt werden soll, noch kein Aktiendepot besitzt.

Kinder bekommen oft die meisten Geschenke. Ob von den Großeltern, Onkeln und Tanten – zu Weihnachten, Ostern und zum Geburtstag. Wenn das Aktiengeschenk einem Kind zu Teil werden soll, müssen die Papiere entweder an die Eltern übertragen werden oder das Kind hat bereits sein eigenes Depot. Alles was bei einem solchen Junior-Depot zu beachten ist, haben wir bereits in diesem Beitrag untersucht: Aktiendepot für Kinder: Bestes Juniordepot

Junior Depot Test Vergleich Aktiendepot


Aktien verschenken und die Abgeltungssteuer

Aktien verschenken Steuer

Wenn Wertpapiere verschenkt, also von einer Person an eine andere übertragen werden, fällt Abgeltungssteuer an. Erträge, die das Papier bisher erwirtschaftet hat, sind mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag zu versteuern. Schließlich befindet sich die Aktie nicht mehr im Besitz des Schenkenden. Umgekehrt können allerdings auch Verluste geltend gemacht werden. Werden Aktien verschenkt, die zum Zeitpunkt des Übertrags einen Verlust ausweisen, wird dieser realisiert.

Gab es in dem entsprechenden Jahr bereits Gewinne, verringert der Verlust aus dem Depotübertrag die zu zahlenden Steuern. Gibt es derzeit keine Möglichkeit zur Verrechnung, wird der sogenannte Verlustverrechnungstopf gefüllt. In der Zukunft sind Gewinne bis zur Höhe des fortgeschriebenen Verlustes steuerfrei.

Bei deutschen Banken gibt es aber keine nennenswerten formalen Hürden für die Besteuerung. Die Bank behält diesen Betrag direkt ein und leitet ihn an das Finanzamt weiter. Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind im Übrigen von dieser Regelung ausgenommen.


Werden Infos zum Einstandskurs mit Übertragen?

Oft wird gefragt wie es sich beim Akten verschenken mit den Einstandskursen verhält. Bei den Informationen der Einstandskurse und dem Kaufdatum von Wertpapieren müssen zwei verschiedene Bereiche getrennt betrachtet werden. Die Steuerdaten im Hintergrund und die angezeigten Daten im Depot.

Zuerst ist das Einstandsdatum entscheidend für die Anwendung von Steuergesetzen. Wann eine Aktie oder ein Fonds gekauft wurden, entscheidet nicht selten über deren steuerliche Behandlung. Die Steuerreform zum 01.01.2009 ist das präsenteste Beispiel. Auch zukünftige Änderungen des Steuerrechts können immer wieder vorkommen.

Aktien verschenken einstandskurse

So werden die Einstandskurse im Depot der Diba angezeigt

Daher ist die Bank verpflichtet, diese Daten zu dokumentieren und bei einem Depotübertrag weiterzugeben. Gleiches gilt für die Einstandskurse. Diese sind die Basis für die Gewinn- oder Verlustermittlung und spielen damit für die Steuer auch eine erhebliche Rolle. Einstandsdatum und Kaufkurs werden bei einem Depotübertrag nur zwischen den Banken übermittelt. Der Kunde bekommt davon nichts mit. Die steuerrelevanten Daten können auch nicht im Onlinebanking eingesehen werden.

Trotzdem werden natürlich ein Kaufwert und ein Kaufdatum im Depot angezeigt. Bei übertragenen Wertpapieren kann der angezeigte Einstandskurs oder auch das Datum von den tatsächlichen und damit steuerlich relevanten Daten abweichen. Einige Broker lassen diese Felder sogar leer und geben dem Depotinhaber die Möglichkeit sie selbst auszufüllen. Fehler in den Ursprungswerten, die bei der Übertragung aufgetreten sind, können so korrigiert werden. In den meisten Fällen werden aber nicht nur die Steuerdaten, sondern auch die sichtbaren Daten vollständig und korrekt übermittelt.


Aktien zur Geburt schenken

Die Geburt eines Kindes ist eines der aufregendsten Ereignisse für die werdenden Eltern. Angehörige und Freunde beglückwünschen dazu oft und gerne mit Geschenken. Die ein oder andere Aktie für den Nachwuchsinvestor ist sicherlich eines der Geschenke mit dem größten Weitblick. Kreativ ist dieses Geschenk zusätzlich, da kaum jemand anderes auf diese Idee kommen wird. Entscheidend dafür ist aber, dass die Eltern des Kindes auch ein Depot für den Nachwuchs eröffnet haben. Sonst kann man zur Geburt keine Aktien schenken. 

Sollten die Eltern als Vormund des Kindes etwas gegen Aktien haben, gibt es leider kaum eine andere Möglichkeit, den Nachwuchs mit Wertpapieren zu beschenken. Wenn nur das Kind kein Aktiendepot besitzt, die Eltern aber schon, können die Wertpapiere auch an dieses Depot übertragen werden, bis das Kind sein eigenes Depot besitzt.

aktien zur geburt schenken


Kindern und Enkel Aktien schenken zum Geburtstag

Wer seinen Kindern und Enkeln Aktien schenken muss die oben genannten Dinge beim Depotübertrag beachten und natürlich braucht das Kind ein Juniordepot. Mit jedem Geburtstag rückt das Kind oder Enkelkind näher an die Volljährigkeit und ein selbstbestimmtes Leben. Nicht nur materiell, sondern auch finanziell. Geburtstagsgeschenke in Form von Aktien unterstützen diese Unabhängigkeit. Der Ablauf des Depotübertrages bleibt gleich, egal ob das Kind über oder unter 18 Jahre alt ist.

Ab dem Tag der Volljährigkeit hat das Kind als Depotinhaber lediglich erstmals die volle Verfügungsgewalt über die Wertpapiere. Vorher war es die Aufgabe der Eltern, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Depot sicherzustellen. Danach wird sich zeigen, ob das Kind die Vorstellungen der Eltern teilt.


Muss man ein Aktiengeschenk versteuern?

Die Abgeltungs-, bzw. Kapitalertragssteuer wurde bereits genannt, aber auch Schenkungssteuer kann auf übertragene Aktien anfallen. Allerdings müssen erhebliche Transaktionssummen erreicht werden, um für die Schenkungssteuer relevant zu werden. Die Freibeträge für Kinder und Enkelkinder liegen bei 400.000 Euro Gesamtwert pro Jahr.

Das wären z. B. über 8.500 Daimler Aktien. Nach Überschreiten des Freibetrages muss die Differenz mit einem Steuersatz zwischen 7 und 30 Prozent versteuert werden. Verantwortlich für die Meldung beim Finanzamt ist übrigens derjenige, der das Geschenk erhalten hat.


Aktien ausdrucken und physisch verschenken: geht das?

Ein ganzes Stück hochwertiger als die digitale Auslieferung der Aktien ist es, ein Dokument in den Händen zu halten. Dafür kann bei der Depotbank die physische Auslieferung beantragt werden. Grundvoraussetzung dafür, dass es eine Urkunde pro Aktie gibt, ist die Satzung der Gesellschaft. Inzwischen haben sich die meisten Aktiengesellschaften entschlossen, lediglich Sammelurkunden auszugeben. Damit entfällt das Recht auf die Auslieferung einzelner physischer Aktien.

Selbst wenn es diese noch geben würde, entstünden hohe Kosten für die Abwicklung bei der Bank und auch die Dividendenzahlung muss z. B. eigenständig eingefordert werden. Wer aber nicht auf eine Aktie in Papierform verzichten möchte, kann auf antiquarische Aktien zurückgreifen. Mit etwas Glück findet sich sogar eine Aktie des Unternehmens, das verschenkt werden soll. Einen Wert außer dem ideellen und nostalgischen haben diese Papiere natürlich nicht mehr.


Videos mit einer Erklärung wie man Aktien verschenkt

Abließend haben wir noch auf Youtube gesucht um Erklärvideos zum Thema Aktien verschenken zu finden. Wir wurden fündig und können ihnen das Anschauen dieser beiden Videos empfehlen: 

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Quellen und nützliche Tipps zur weiteren Recherche:

 

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