Viele Anleger Fragen sich: Wie lange muss man Aktien haben um Dividende zu bekommen? Um Anspruch auf eine Dividende zu haben, sollte ein Anleger die Mindesthaltedauer eines Wertpapiers beachten. Dies bedeutet, er muss es spätestens am Tag der Hauptversammlung, an dem eine Dividenden-Ausschüttung beschlossen wurde besitzen. Rund um den Dividenden-Anspruch sind aber auch weitere Details und Begriffe bedeutsam.
Wir klären die Frage: Wie lange muss man Aktien haben um Dividende zu bekommen?
Kurze Antwort: Man muss die Aktie am Dividendenstichtag im Depot haben.
Inhaltsverzeichnis
Erklärung von Dividendenstichtag, Ex-Tag und mehr
Wer als Anleger Papiere hält, bei denen die Ausschüttung von Dividenden zu erwarten ist, sollte sich mit den nachfolgenden Begriffen vertraut machen. Denn sonst könnte es passieren, dass er bei der Ausschüttung übergangen wird oder er den realen Gesamtertrag des Wertpapiers falsch einschätzt.
Hierbei ist es insbesondere von Bedeutung, bestimmte Stichtage nicht zu versäumen. Die Mindesthaltedauer spielt dabei eine zwar indirekte, aber dennoch gewichtige Rolle.
1. Ankündigungsdatum
Der Tag, an dem die Geschäftsführung die Ausschüttung einer Dividende, das Auszahlungsdatum sowie den Dividendenstichtag (Record Date) beschließt und öffentlich verkündet nennt man das Ankündigungsdatum.
Diese Ankündigung – die oft zusammen mit Unternehmensergebnissen erfolgt – hat einen wesentlichen Einfluss auf den Aktienwert – je nachdem, ob der Markt zuvor eine bessere oder schlechtere Performance erwartet hat.
2. Dividendenstichtag
Der Dividendenstichtag bezeichnet den genauen Tag, ab dem ein Anleger Anspruch auf die ausgeschüttete Dividende eines Wertpapiers hat.
Gewissermaßen entspricht der Dividendenstichtag damit der Mindesthaltedauer. Die Uhrzeit ist dabei egal. Entscheidend ist, dass der Anleger das Wertpapier spätestens bis zum Handelsschluss in seinem Besitz hat.
3. Ex-Tag
Ex-Tag ist die gebräuchliche Abkürzung für „Ex Dividende“ („ohne Dividende“). Er hat mit der Mindesthaltedauer nichts zu tun, sondern bezeichnet einen Stichtag. An diesem wird der börsennotierte Wert einer Aktie um eine bereits zuvor angekündigte Dividende reduziert.
In der Regel führt eine beschlossene Dividende (oder auch ein Bezugsrecht) an dem besagtem Ex-Tag also zu einem Kursabschlag. Durch diesen „Preisnachlass“ sollen Käufer dafür entschädigt werden, dass sie die Dividendenausschüttung knapp verpasst haben.
Verkäufer dagegen sollen dafür „bestraft“ werden, dass sie die Aktien sofort nach der Dividendenausschüttung abstoßen.
4. Auszahlungstag
Der Auszahlungstag bezeichnet den Tag, an dem die zuvor angekündigte Dividende an die Wertpapierhalter ausgeschüttet wird. Zugleich sinkt damit auch der Wert der Aktie, und zwar exakt um den Betrag der ausgeschütteten Dividende.
Für den Aktienbesitzer ist dieser Vorgang also – völlig unabhängig von der Mindesthaltedauer – ein Nullsummenspiel. Darin besteht auch der wesentliche Unterschied zu einer Zinszahlung, denn in Folge einer solchen wird ja das Anlagekapital selbst (z.B. bei einem Tagesgeldkonto) nicht geschmälert.
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