Der heutige Beitrag informiert über die Einlagensicherung und versorgt Sie mit allen wichtigen Informationen. Wir Definieren den Begriff, nennen die Höhe und verschiedene gesetzliche Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Einlagensicherung dient dem Gläubigerschutz und besteht aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen. Ziel ist es, die Einlagen und Ersparnisse der Kunden zu schützen. Außerdem soll Vertrauen in das Bankensystem aufgebaut und gewährleistet werden. Das Szenario eines sogenannten „Bank Runs“, bei dem alle Kunden auf einmal versuchen an Ihre Einlagen zu gelangen, soll durch die Einlagensicherung minimiert werden.
Es gibt verschiedene Ebenen der Einlagensicherung. Die erste Ebene wird von den Eigenkapitalvorschriftenfür Banken gebildet, da das Insolvenzrisiko hierdurch gesenkt wird. Untereinander sich Bankengruppen zusätzlich dazu verpflichtet füreinander zu Haften. Danach folgen die gesetzlichen Einlagensicherungsfonds und die freiwilligen Sicherungseinrichtungen.
Höhe der Einlagensicherung
Die Höhe der gesamten Einlagensicherung kann zwischen den Kreditinstituten und Ländern variieren. Grundsätzlich sind pro Kunde und Bank 100.000 Euro abgesichert. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag.
Bei besonderen Lebensumständen kann der Sicherungsbetrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Gründe dafür können der Verkauf einer Immobilie, eine Scheidung, Rente oder Kündigung sein. Bei einem höheren Vermögen kann es sich anbieten, dieses auf verschiedene Banken zu verteilen.
Die solidarische Haftung bei Volksbanken und Sparkassen kann nicht mit einem exakten Geldwert beziffert werden, bietet aber zusätzlichen Schutz über Sicherungsfonds hinaus. Private Sicherungsfonds schütten im Bedarfsfall ebenfalls verschiedene Beträge aus. Oft beginnt der Sicherungsbetrag bei 1.000.000 Euro pro Kunde.
Wertpapiere unterliegen im Übrigen keiner Einlagensicherung. Sie befinden sich zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Bank und können auch bei einer Insolvenz des Kreditinstitutes herausgegeben oder auf eine andere Bank übertragen werden.
Gesetzliche Regelungen
Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen. Jedes Land muss eigene Sicherungsmaßnahmen bereitstellen.
Aufgrund einer EU-Vorschrift gelten aber die gleichen Sicherungsbeträge in allen Ländern. Jedes EU-Land muss deshalb einen Sicherungsfonds zur Verfügung stellen, der eine Auszahlung der Einlagen innerhalb von 7 Tagen gewährleistet.
Die Bank muss den Kunden zusätzlich mitteilen, in welchen Sicherungseinrichtungen sie Mitglied ist. Neben dem gesetzlichen Sicherungsfonds können das beliebig viele weitere Fonds und Versicherungen sein.
Informationen zu den Einlagensicherungsfonds
Innerhalb eines EU-Staates können verschiedene staatliche vorgeschriebene Einlagensicherungsfonds für verschiedene Bankentypen zuständig sein. Privatbanken zahlen beispielsweise in einen anderen Fonds ein, als Volksbanken. Im Insolvenzfall einer Bank ersetzen diese Fonds dann die Kundeneinlagen bis zur garantierten Summe von 100.000 Euro.
Private Einlagensicherungsfonds sind ähnlich aufgebaut. Jede Bank hat die freie Wahl, ob sie einem solchen Fonds beitritt. Wenn dieser zusätzliche Schutz gewährt wird, findet die Bezifferung des Wertes mit einem Prozentsatz des Eigenkapitals der betroffenen Bank statt. Wenn also ein 10-prozentiger Schutz besteht, und die Bank 10 Millionen Euro Eigenkapital besitzt, wird jeder Kunde mit bis zu einer Million Euro entschädigt. Der prozentuale Betrag der Entschädigung soll bis 2025 8,75 % des jeweiligen Eigenkapitals der Bank betragen.
Regeln bei verschiedenen Kreditinstituten
Sowohl Volksbanken als auch Sparkassen funktionieren als Solidargemeinschaften. Ist ein einzelnes Institut zahlungsunfähig, stellen die übrigen Geldmittel zu Verfügung oder kaufen das von der Insolvenz bedrohte Institut auf. Erst wenn der gesamte Bankenverband in Schieflage gerät, müssen die Rettungsfonds eingreifen.
Die Volksbanken haben sich neben der gesetzlichen Sicherung dem freiwilligen Fonds der Volksbanken angeschlossen. Die Sparkassen sind in verschiedenen Sparkassenstützfonds und Sicherungsreserven abgesichert. Damit sind pro Kunde 100.000 Euro gesichert aber ein darüber hinausgehender Betrag kann nicht pauschal benannt werden.
Private Banken wie die Deutsch Bank sind für die gesetzliche Einlagensicherung Mitglied in der staatlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Weiterhin ist die Deutsche Bank durch einen privaten Einlagensicherungsfonds gestützt. Aufgrund der Eigenkapitalvorschriften für deutsche Banken sind neben den gesetzlichen 100.000 Euro mindestens 1.000.000 Euro pro Kunde versichert.
Die Consorsbank ist, obwohl sie in Deutschland tätig ist, nicht über die deutsche Einlagensicherung geschützt. Als Tochter der BNP Paribas gilt die französische Einlagensicherung. Auch hier sind zuerst 100.000 Euro über staatliche Fonds abgesichert. Zusätzlich ist die Consorsbank freiwillig im privaten deutschen Einlagenfonds versichert und dieser bietet einen Schutz von 1.000.000 Euro pro Kunde.
Einlagensicherung in der Schweiz
Auch in der Schweiz als Nichtmitglied der EU gibt es eine Einlagensicherung. Gesetzlich sind 100.000 Schweizer Franken pro Kunde und Bank vorgesehen. Der gesamte Entschädigungsbetrag für alle Kunden ist auf 6 Milliarden Euro beschränkt. Zusätzlich sind aber 21 von 24 Kantonalbanken durch den Staat gesichert. Im Falle einer Insolvenz springt also der entsprechende Kanton ein. Dadurch sind Schweizer Bankeinlagen genauso sicher, wie Anlagen in EU-Ländern.