Werbehinweis für alle Beiträge: Wir verlinken auf Online-Shops und Partner, von denen wir evtl. eine Vergütung erhalten.

Sparerfreibetrag vs. Sparer-Pauschbetrag: Definition

Es kommt immer wieder zu Unklarheiten, weil die beiden Begriffe Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag als Synonym verwendet werden. Von 1975 bis 2008 definierte der Begriff Sparerfreibetrag den Betrag bis zu dem die Einkünften aus Kapitalvermögen steuerfrei waren. Als am 01.01.2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, ersetzte man den Sparerfreibetrag durch den Sparer-Pauschbetrag. (Quelle: Bundesgesetzblatt 2007, Teil 1, Nr.4o)

Seit dem können Sparer und Anleger bis zu 801 €  (Ehegatten bei Zusammenveranlagung sogar 1.602 €) vom Abgeltungsteuerabzug befreien zu lassen. Die erfolgt durch einen Freistellungsauftrag beim Kreditinstitut. (Quelle: Finanzministerium, Land Baden-Württemberg)


Inhaltsverzeichnis

Der Sparer-Pauschbetrag

Rechtlich geht es um den Grundfreibetrag für Kapitalerträge. Auf diese werden sonst 25 % Abgeltungssteuer (oder auch Kapitalertragssteuer genannt) plus 5,5 % Soli fällig. Es handelt sich dabei um eine Quellensteuer, das bedeutet, dass zumindest deutsche Banken den Steuerbetrag direkt einbehalten. Steuerfrei sind dabei für jede natürliche Person Kapitalerträge in Höhe von 801 EUR pro Jahr.

Wird ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt, führt diese bis zur Höhe des Freistellungsauftrages keine Kapitalertragssteuer ab. Sollte der Sparerfreibetrag bei der Bank nicht angegeben worden sein, können die gezahlten Steuern bis zum Grundfreibetrag von 801 EUR mit der Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden. Im Übrigen weicht der Kapitalertragssteuersatz vom gesetzlichen Standard ab, wenn jemand ein so geringes Einkommen hat, dass der Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall gibt es die Differenz ebenfalls in der Steuererklärung zurück.

Sparerfreibetrag

Dank des Sparerfreibetrag kann der Kleinanleger Steuern sparen!


Anrechenbare Kapitalerträge

Auf einen Freistellungsauftrag können Zinsen von Bausparverträgen, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, grundsätzlich von jedem Bankprodukt angerechnet werden. Ausgeschüttete Dividenden von Fonds und Aktien gehören auch zu den Kapitalerträgen und können in Höhe des Sparerfreibetrages freigestellt werden. Veräußerungsgewinne von Fonds und Aktien zählen ebenfalls dazu. Von der reinen Kurssteigerung dürfen aber vorher alle Kosten für Gebühren von Kauf und Verkauf abgezogen werden. Die Bank macht das in der Regel automatisch.

Abziehbar sind dagegen Verluste aus Aktiengeschäften, anderen Kapitalanlagen und nicht anrechenbare Quellensteuer. All diese mindern die Steuerschuld.

Kapitalerträge


Bestimmte Personengruppen

Verheiratete: Wenn verheiratete Personen steuerlich zusammen veranlagt werden (dies ist der Standard), kann auch ein gemeinsamer Sparerpauschalbetrag genutzt werden. Dieser ist mit 1.602 EUR doppelt so hoch wie der einfache Betrag. Alle Kapitaleinkünfte der Ehepartner werden jetzt gesammelt berechnet. Verlustverrechnungen sind dabei auch zwischen den unterschiedlichen Depots möglich.

Hartz 4 Empfänger: Sowohl Kapitalerträge als auch das persönliche Vermögen sind in einem ALG II-Antrag (Hartz 4) anzugeben. Gegebenenfalls wird dadurch der Hartz 4-Satz gekürzt oder der Antrag komplett abgelehnt. Dafür gilt der Sparerpauschalbetrag genauso wie für jeden anderen auch. Erteilte Freistellungsaufträge werden übrigens von der Agentur für Arbeit bei den Banken abgefragt und bleiben nicht verborgen. Bei einer Nichtangabe oder falschen Angaben drohen Sanktionen. Strafen bis zu 5.000 EUR und die Rückzahlung der Bezüge können die Folge sein.

Rentner: Rentner haben in der Regel ein geringeres Einkommen als Arbeitstätige und können daher, wenn ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuerpflicht liegt (8.820 EUR alleine / 17.640 EUR für verheiratete), eine sogenannte NV-Bescheinigung erhalten. Das NV steht für „nicht Veranlagung“ und bedeutet die Einkommensteuerbefreiung unter Einhaltung der oben genannten Mindestbeträge. Wird eine NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, behält diese keine Abgeltungssteuer ein. Liegen die Einkünfte über den oben stehenden Grenzen, gilt der bekannte Sparerpauschalbetrag von 801 EUR pro Person. Besonders bei Rentnern wird der Einkommenssteuersatz regelmäßig unter 25 % liegen, daher ist bei hohen Kapitalerträgen eine Steuererklärung sinnvoll, um zu viel abgeführte Beträge erstattet zu bekommen.

Witwer /Witwen: Verstirbt ein Ehepartner, gilt für das laufende Jahr noch der doppelte Freibetrag, egal wann der Tod eingetreten ist. In den Folgejahren erlischt der zweite Sparerpauschalbetrag und es kann nur noch der einfache Betrag angesetzt werden.

Vereine: Grundsätzlich sind Vereine ebenfalls verpflichtet Kapitalertragssteuer zu zahlen. Bei gemeinnützigen und ehrenamtlichen Vereinen kann ebenfalls eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden. Das hängt davon ab, aus welcher Quelle das angelegte Geld kommt. Die Besteuerung von Personengesellschaften und Personenzusammenschlüssen ist eine der umfangreichsten und kompliziertesten in Deutschland und sollte in jedem Fall mit einem Steuerberater abgeklärt werden.


Sparerfreibetrag von Kindern

Finanzamt SteuerFür minderjährige Kinder gilt ebenfalls ein separater Sparerpauschalbetrag von 801 EUR. Wichtig ist dabei, dass Konten und Depots auf den Namen des Kindes laufen.

Sollten Eltern diesen Weg zum Sparen von Steuern nutzen wollen, müssen sie beachten, dass sowohl das angelegte Vermögen als auch die Kapitalerträge ausschließlich dem Kind gehören. Weder ein Anspruch auf Rückzahlung noch das Recht auf Zugriff während der Minderjährigkeit besteht von Rechts wegen.

Da Kinder in der Regel kein weiteres Einkommen beziehen, kann ebenfalls eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden, wenn die Kapitalerträge über 801 EUR pro Jahr liegen. Andernfalls wäre die Rückerstattung über eine Steuererklärung denkbar.


Fazit

Die Grundlagen des Sparerpauschalbetrages sind nicht immer unkompliziert, aber es lohnt sich in jedem Fall diesen zu nutzen. Ob dafür Freistellungsaufträge gestellt werden oder die Rückzahlung mit der Steuererklärung erfolgt, ist nicht ausschlaggebend. Insbesondere Personen mit niedrigen übrigen Einkünften sollten einen genaueren Blick darauf werfen, wie viel Abgeltungssteuern sie eigentlich zahlen müssten.

4.9/5 - (99 votes)