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Fallen Negativzinsen pro Konto oder pro Person an?

Schon länger berechnen Banken Negativzinsen auf hohe Bankguthaben. Doch fallen Negativzinsen pro Konto oder pro Person an? Diese Frage beantworten wir im heutigen Beitrag. Seit nunmehr sechs Jahren liegt der Leitzins bei unveränderten Null Prozent. Dies ist wohl der Hauptgrund dafür, dass immer mehr Banken inzwischen Negativzinsen pro Konto berechnen.

Inhaltsverzeichnis

Negativzinsen pro Konto oder pro Person?

Ob Negativzinsen pro Konto oder pro Person berechnet werden, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Bei manchen Banken gilt der Freibetrag pro Konto und bei anderen pro Person.

Gilt der Freibetrag pro Person, werden sämtliche Girokonten und Tagesgeldkonten zusammengerechnet, die ein Kunde bei einer Bank hat. Hat man z.B. 1 Girokonto und 2 Tagesgeldkonten werden die Beträge addiert und wenn der Gesamtbetrag die Grenze überschreitet, fällt ein Verwahrentgelt an.

Negativzinsen fallen jedoch nur ab einer bestimmten Freibetragsgrenze an. Zur Vermeidung von Negativzinsen empfiehlt es sich daher, Einlagegelder auf mehrere Banken zu verteilen.

Anleger sollten beachten, dass die Banken die Höhe ihre Negativzinsen und Freibeträge kontinuierlich – und zumeist zu Ungunsten ihrer Kunden – ändern. Außerdem gibt es bei vielen Banken Sonderkonditionen für Besitzer mehrerer Konten. Wer etwa bei der Degussa Bank zwei Konten führt, dem wird dort für sein zweites Konto nur ein reduzierter Freibetrag eingeräumt.

Regelungen bei ING, Comdirect, DKB und Sparkasse

Wie unterschiedlich die Regelungen sind, sieht man hier: 

  • ING – Verwahrentgeld von 0,5 % ab 50.ooo Euro (Pro Konto hat man 50.000 € Freigrenze)
  • Comdirect – Verwahrentgeld von 0,5 % ab 50.ooo Euro (Pro Person hat man 50.000 € Freigrenze)
  • DKB – Verwahrentgeld von 0,5 % ab 25.ooo Euro (Pro Konto hat man 50.000 € Freigrenze)
  • Sparkasse Magdeburg – Verwahrentgeld von 0,5% ab 25.000 Euro (Pro Person hat man 25.000 € Freigrenze)

Fallen Negativzinsen pro Konto

Verwahrentgelt, Negativzinsen und Strafzinsen dasselbe?

Ja, da gibt es keinen Unterschied. Verwahrentgelt klingt halt nur besser als Negativzinsen oder gar „Strafzinsen“. Aus dem gleichen Grund vermeiden die meisten Banken auch den bedeutungsgleichen Begriff  Minuszinsen. Ob diese „Verwahrentgelte“ allerdings überhaupt rechtlich zulässig sind, wird aufgrund von Klagen der Verbraucherzentralen gerade gerichtlich geklärt.

Wer muss Negativzinsen bezahlen?

Auch die Banken selbst müssen derzeit Negativzinsen bezahlen, wenn sie Gelder bei der EZB einlegen. Negativzinsen pro Person fallen immer dann an, wenn eine Geldeinlage auf ein Konto den vom Kreditinstitut eingeräumten Freibetrag übersteigt. Übrigens müssen Kunden den Negativzinsen explizit zustimmen, die Bank darf sie also nicht stillschweigend erheben.

Wer muss Negativzinsen bezahlen

Ab welchem Betrag muss man Negativzinsen bezahlen?

Jede Bank legt einen eigenen Freibetrag fest. Nur Gelder, die über diesem Freibetrag liegen werden mit einem Negativzins belastet. Negativzinsen pro Person sind dies aber nicht, sondern stattdessen Negativzinsen pro Konto. Die Freibetragshöhe unterscheidet sich je nach Bank und Kontoart. Sie liegt derzeit meistens irgendwo zwischen 5.000  und 100.000 Euro.

Sparkonten und Girokonten betroffen?

Ja, es fallen dort auch Negativzinsen pro Konto an. Es macht also keinen Unterschied, ob man bei seiner Hausbank Anlagegelder auf Tagesgeldkonten oder auf Girokonten parkt. Negativzinsen pro Person gibt es nämlich nicht. Wer daher nur mit einer Bank zu tun hat und dort hohe Geldsummen parken will, sollte diese  auf mehrere Giro-, Tagesgeld- und Anlagekonten verteilen.

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