Ist Überblick zu den eigenen Freistellungsaufträgen verloren gegangen, sollte man Ordnung in sein System bringen. Um es gleich zu Beginn zu sagen, es kommt öfter vor als man denkt. Was kann man in solch einer Situation tun, wo kann man Freistellungsauftrag einsehen und ist es möglich Freistellungsauftrag rückwirkend ändern?
Inhaltsverzeichnis
Freistellungsaufträge einsehen und Überblick verschaffen
Was kann man in solch einer Situation tun, um wieder Ordnung hineinzubekommen. Zunächst einmal sollte man überlegen, bei welchen Bank oder anderen Finanzinstitutionen man Freistellungsaufträge abgegeben hat. Wenn man eine solche Liste erstellt hat, sollte man die erteilten Freistellungsaufträge prüfen, hinsichtlich der zugewiesenen Beträge.
Leider kommt es sehr oft vor, dass keine Kopien der erteilten Freistellungsaufträge angefertigt wurden. Dann wird es richtig problematisch. Helfen können hier die Banken und die Finanzinstitutionen. Man weiß in der Regel bei welchen Banken, Bausparkassen oder Investmentgesellschaften man Geldbeträge angelegt hat.
Die dortigen Freistellungsaufträge prüfen, bedeutet, dass diese Institutionen den erteilten Freistellungsauftrag einsehen kann. Wer seine Bankgeschäfte online erledigt, kann auch online den Freistellungsauftrag einsehen.
- Liste mit allen Banken & Finanzinstituten erstellen bei denen man Geldanlagen hat
- Im Online Banking der Banken & Finanzinstitute die Höhe der Freistellungsaufträge prüfen oder direkt Anschreiben und Auskunft anfordern
- Höhe der Freistellungsaufträge mit den tatsächlich erhaltenen Kapitalerträgen gegenprüfen
- Handschriftlich oder am Computer eine Liste erstellen mit allen Banken & Finanzinstituten mit den dort hinterlegten Freistellungsaufträgen
- Bei Änderungen in der Zukunft diese Liste immer sofort aktualisieren
Freistellungsaufträge prüfen bezüglich der Zuordnung
Wenn das Vorhaben „Freistellungsauftrag einsehen“ erledigt ist, heißt es nun die Freistellungsaufträge prüfen. Dies bedeutet, dass man anhand der Kontoauszüge die jeweiligen Kapitalerträge ermittelt. Freistellungsauftrag prüfen geschieht somit in zwei Richtungen.
Einmal ermittelt man die Banken, bei denen man Kapitalerträge hat. Zum zweiten muss festgestellt werden, wie hoch die dortigen Kapitalerträge sind.
Überblick zu Freistellungsauftrag verloren gegangen: Die Gründe
Hat man Konten und Depots bei vielen Banken kann der Überblick zu den Freistellungsaufträgen leicht verloren geben. Problematisch wird es, wenn beispielsweise bei drei oder mehr Banken Teilbeträge hinterlegt werden. Dann tritt schnell die Situation ein, dass man beim Freistellungsauftrag den Überblick verloren hat.
Die häufigsten Ursachen dabei sind, dass Gelder immer wieder bei anderen Banken oder Investmentgesellschaften angelegt werden. Dann werden diese Konten wieder gelöscht und andere wieder eröffnet.
Bei der Kontoeröffnung werden die Kunden auf den Freistellungsauftrag meistens angesprochen. Anders ist es bei Kontoschließungen. Hier muss der Kunde selber aktiv werden, und das wird oftmals vergessen.
Ist der Überblick verloren, kann das auch bedeuten, dass die Freibeträge von 801 und 1.602 Euro überschritten werden. Viele Kunden denken nicht an die Grenzen und verteilen immer wieder Freistellungsaufträge.
Alle Finanzinstitutionen müssen dem Finanzamt die erteilten Freistellungsaufträge melden. Somit erhält das Finanzamt einen Überblick über die Gesamtsituation.
Das Finanzamt kann bei einer solchen Überschreitung eine Strafe verhängen. Dies geschieht normalerweise jedoch nicht, die Banken werden seitens des Finanzamtes darauf hingewiesen.
Freistellungsauftrag rückwirkend ändern, geht das
Den Freistellungsauftrag rückwirkend ändern, geht nur im laufenden Jahr. Die Kapitalerträge führen die Banken und Broker jährlich an das zuständige Finanzamt ab. Somit ist den Freistellungsauftrag rückwirkend ändern nicht mehr möglich.
Wer den Freistellungsbetrag pro Jahr nicht ausgeschöpft hat und sich die zu viel einbehaltenen Kapitalerträge zurückholen möchte, muss dies über die Steuererklärung tun. Sollte bereits ein Steuerbescheid für dieses Jahr ergangen sein, sind die Kapitalertragssteuern verloren.
Den Freistellungsauftrag rückwirkend ändern und die verlorenen Kapitalsteuern wieder hereinzuholen, ist somit leider nicht möglich. Daher ist es wichtig, den jeweiligen Freistellungsauftrag überprüfen.
Wie ist die rechtliche Situation bezüglich des Freistellungsauftrages?
Es folgt ein Überblick über die gesetzliche Regelung bezüglich des Freistellungsauftrages und dessen Bedeutung. Kapitaleinkünfte müssen versteuert werden. Dies geschieht direkt dort, wo die Zinsen anfallen bzw. gutgeschrieben werden.
In der Regel sind dies Banken, Bausparkassen oder Broker. Der Fachbegriff dafür ist die „Quellensteuer“. Das Wort verdeutlicht die gesetzliche Regelung. Der Steuerabzug erfolgt direkt an der Quelle, also dort, wo die Kapitalerträge zuerst ankommen.
Die einbehaltene Abgeltungssteuer setzt sich zusammen aus 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und eventuell der Kirchensteuer. Damit nicht schon jeder kleine Kapitalertrag besteuert wird, hat der Gesetzgeber einen Freibetrag bezüglich der Kapitalerträge eingeführt.
Dieser beträgt bei ledigen Personen 801 Euro und bei Eheleuten das doppelte, nämlich 1.602 Euro. Über diesen Betrag kann nun jede Person, ledige oder Verheiratete, verfügen.
In der Regel werden die Freibeträge so gewählt, dass bei jeder Bank oder Broker genau so viel dort hinterlegt wird, wie Zinsen anfallen. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen. Ein lediger Sparer hat bei Bank A Kapitaleinkünfte von 500 Euro und bei der Bank B 200 Euro.
Damit er keine Steuern zahlen muss, verteilt er die Kapitalfreistellungsbeträge wie folgt: Bei der Bank A werden 500 Euro hinterlegt, der Bank B werden 200 Euro zugewiesen. Der Rest von 101 Euro hat er noch frei, entweder lässt er ihn ungenutzt oder er ordnet der Bank B statt 200 Euro jetzt 301 Euro zu.
Zusammenfassung
Um Kapitalertragssteuern zu sparen, sollte man regelmäßig die Freistellungsaufträge prüfen. Dies ist gerade für Anleger wichtig, die bei vielen Banken, Bausparkassen, Brokern und Investmentgesellschaften Kapital angelegt haben.
Wer hier vergisst, die Freistellungsaufträge prüfen, hat schnell bei dem jeweiligen Freistellungsauftrag den Überblick verloren. Dann ist es sehr mühsam, sich wieder einen Überblick zu verschaffen. Eine gute Hilfe ist das Anlegen einer Tabelle. Diese sollte drei Spalten enthalten.
In der ersten Spalte wird die Bank eingetragen. In der zweiten Spalte werden die erwarteten Kapitalerträge eingetragen. Die dritte Spalte beinhaltet dann den zugeteilten Freistellungsbetrag.
Wenn man diese Tabelle regelmäßig pflegt, kann man den jeweiligen Freistellungsauftrag einsehen und auch überprüfen. Sollten die Kapitalerträge höher sein, so ist Freistellungsaufträge rückwirkend ändern im laufenden Jahr möglich.