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Vermögenswirksame Leistungen (VL) in ETF anlegen: Die besten Anbieter

Vermögenswirksame Leistungen sind eine staatlich geförderte Möglichkeit für Arbeitnehmer, Vermögen aufzubauen. Arbeitgeber gewähren meistens einen Geldbetrag, um die eigenen Angestellten bei dem Vermögensaufbau zu unterstützen. Besonders für Menschen mit geringem Einkommen ist dieses Konzept interessant. Viele VL-Verträge werden mit Bausparverträgen oder Fondssparplänen verbunden.

In der jüngeren Vergangenheit haben jedoch ETFs (Exchange Traded Funds) deutlich an Beliebtheit gewonnen. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick verschaffen wie Sie mit einem ETF für vermögenswirksame Leistungen Ihr Geld bestmöglich anlegen.


Inhaltsverzeichnis

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers. Nur bei Beamten ist die Zahlung von VL vorgeschrieben. Häufig werden vermögenswirksame Leistungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder den einzelnen Arbeitsverträgen geregelt. Je geringer Ihr Einkommen ist, desto mehr profitieren Sie von vermögenswirksamen Leistungen. Möglicherweise haben Sie dann sogar Anrecht auf einen Zuschuss vom Staat. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, fragen Sie ihn im Zweifel einfach danach.

ZULAGEN
Bei einem Bruttoeinkommen von weniger als 17.900 Euro gewährt der Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Diese kann beispielsweise in einem Bausparvertrag angelegt werden. Bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro gibt es Zuschüsse, wenn nicht in einen Bausparvertrag, sondern in einen Bank- oder Fondssparplan eingezahlt wird.

Der maximal von Arbeitgeber gezahlte Betrag pro Jahr beträgt für die VL grundsätzlich 480 Euro, also 40 Euro pro Monat. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen für gewöhnlich 7 Jahre. Nach 6 Jahren können Sie allerdings schon den nächsten Vertrag abschließen. Nur Bausparverträge bilden hiervon die Ausnahme. Diese müssen volle 7 Jahre bespart werden.


Steuern für vermögenswirksame Leistungen

Die Zahlungen des Arbeitgebers werden grundsätzlich wie das Bruttogehalt behandelt. Demnach müssen Sie versteuert werden. Zahlt der Arbeitgeber also 40 Euro monatlich in den von Ihnen gewünschten Vertrag ein, kann es sein, dass sich Ihr Nettoeinkommen verringert. Das kann daran liegen, dass aufgrund des höheren Einkommens die Steuerlast steigt. Den eingezahlten Betrag übersteigen die Steuern und Abgaben aber natürlich nicht.

Alternativ können vermögenswirksame Leistungen auch in eine betriebliche Altersvorsorge fließen. Diese wird erst bei ihrer Auszahlung steuerpflichtig. Dieses Prinzip wird auch „nachgelagerte Besteuerung“ genannt.


Ist es sinnvoll vermögenswirksame Leistungen in ETFs anzulegen?

Sie können die Zahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen in verschiedene Produkte investieren. Die langfristig beste Renditeerwartung haben allerdings Anlagen in Fonds oder ETFs. Der Vorteil von ETFs gegenüber klassischen Investmentfonds sind die Gebühren. Ein ETF für vermögenswirksame Leistungen kostet pro Jahr deutlich weniger als 1 % Gebühren. Viele aktive Fonds verlangen dagegen bis zu 2 %. Häufig schneiden ETFs auch bei der Kursentwicklung besser ab, als aktive Fonds.

PASSIVE FONDS
ETFs gelten als passive Fonds, weil es keinen Fondsmanager gibt. Der ETF bildet vollautomatisch seinen Vergleichsindex ab. Das kann in Deutschland beispielsweise der DAX sein. Ein ETF benötigt folglich weniger Personal und kommt daher mit geringeren Kosten aus.

Daher kann es sich für Sie deutlich lohnen einen ETF für Ihre vermögenswirksamen Leistungen zu wählen. Selbst kleine Unterschiede in der Performance können sich nach mehreren Jahren durch den Zinseszinseffekt zu erheblichen Summen entwickeln.


Welche Anbieter sind die Besten am Markt?

Der Markt für Anbieter von ETF-Sparplänen, die im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen bespart werden können ist eher klein. Dennoch haben Sie die Auswahl zwischen mehreren Anbietern. Die vier besten Vertreter möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen.

Finvesto

Finvesto LogoBei Finvesto handelt es sich um eine Marke von Ebase. Diesen Anbieter werden wir jedoch aufgrund unterschiedlicher Kontditionen getrennt betrachten. In der heutigen Form wurde Finvesto erstmals 2016 aufgestellt und bietet Ihnen Lösungen für das VL-Sparen. Sie können ein Depot eröffnen, in dem Sie sowohl Fonds als auch ETFs besparen können. Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs zu kombinieren ist hier mit 0,20 % pro Transaktion sehr kostengünstig. Für den monatlichen Maximalbetrag von 40 Euro fallen nur 0,08 Euro Gebühren an. Zusätzlich verlangt Finvesto eine Depotgebühr von 30 Euro pro Jahr und weitere 10 Euro für den aktiven VL-Vertrag. Je größer das Depotvolumen wird, desto weniger fallen diese Gebühren ins Gewicht. Zum Anbieter

Ebase

ebase LogoAuch die European Bank for Financial Services (kurz: Ebase) bietet Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs an. Ebase ist ein deutscher Anbieter und hat seinen Sitz in München. Über 280 ETFs können Sie bei Ebase für Ihren VL-Sparplan erwerben. Die Depotführungsgebühren betragen 12 Euro pro Jahr. Das Orderentgelt pro Monat sollten Sie persönlich vor einem eventuellen Vertragsabschluss anfragen. Zum Anbieter

Commerzbank / Comdirect

 

Die Commerzbank befasst sich mit dem Thema ETF für vermögenswirksame Leistungen als einer der wenigen Filialanbieter. Besonders komfortabel ist dabei, dass Sie ein bestehendes Commerzbank Konto oder Depot einfach erweitern können. Ein VL-Konto beziehungsweise ein VL-Sparplan sind dann sogar kostenlos. Sie können in Eigenregie das VL-Konto einrichten und Ihr bevorzugtes Produkt auswählen. Dann müssen Sie lediglich ein Formular der Commerzbank ausdrucken und dieses Ihrem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen. Die Tochtergesellschaft der Commerzbank, die Comdirect, bietet übrigens auch VL-Sparen mit ETFs an. Hierauf gehen wir jedoch nicht im Detail ein, weil die Abwicklung über Ebase stattfindet. Zum Anbieter


Die besten ETFs für vermögenswirksame Leistungen

Grundsätzlich können Sie für vermögenswirksame Leistungen jeden ETF verwenden, der vom jeweiligen Anbieter zur Verfügung steht. Allerdings sollten Sie sich vorab über einige Punkte Gedanken machen.

  • Index
  • Kosten (TER)
  • Volumen
  • Abbildung
  • Ertragsverwendung

Index

Der Index selbst, den der ETF abbildet, entscheidet maßgeblich über die Performance des ETFs und dessen Zusammensetzung. Ein Index auf den DAX würde beispielsweise die 30 Unternehmen beinhalten, die in Deutschland am größten sind. Für eine Anlage der vermögenswirksamen Leistungen empfehlen sich jedoch meistens ETFs mit größerer Streuung. Mit einem ETF auf den EuroSTOXX 600 bilden Sie alle relevanten Unternehmen in Europa ab. Der S&P 500 übernimmt diese Aufgabe für die USA. Möchten Sie „die gesamte Welt“ abbilden, könnte der MSCI World als Index gut zu Ihnen passen. Bedenken Sie allerdings, dass der MSCI World ebenfalls zur Hälfte aus US-Unternehmen besteht.

Kosten

Ebenfalls ausschlaggebend für die Entwicklung eines ETFs sind dessen Kosten. Die sogenannte TER (Total Expense Ratio) umfassen Transaktionskosten und Gebühren, die für die Verwaltung des Fonds anfallen. Weil die meisten Prozesse automatisch ablaufen, sind die Kosten im Vergleich zu aktiven Fonds jedoch sehr gering. Ein günstiger ETF auf den MSCI World ist bereits unter 0,3 % TER zu haben.

Volumen

Das Volumen des ETFs bewahrt Sie vor dem Risiko, dass der ETF geschlossen wird. Von Zeit zu Zeit kann diese Situation vorkommen, wenn ein ETF über zu geringe Finanzmittel verfügt. Deshalb setzen Sie sich diesem Risiko nicht aus, wenn Sie einen ETF mit mehr als 500 Millionen Euro Volumen wählen.

Abbildung

Um eine Grundsatzfrage handelt es sich bei der Abbildungsmethode. Die synthetische Abbildung ist günstiger. Dafür verfügt der ETF nicht direkt über die Aktien, die im Index enthalten sind. Im Gegenzug dazu gibt es die physische Abbildung. Hier kauft der ETF tatsächlich die Aktien, die im Index enthalten sind. Das Risiko bei dieser Variante ist geringer, aber die Kosten sind im Gegenzug höher. Eine Mischform ist das optimierte Sampling. Dabei hält der ETF tatsächlich die Aktien aus seinem Referenzindex, aber nicht alle. Die Unternehmen mit einem zu geringen Anteil am Index werden vernachlässigt, weil sie kaum einen Unterschied machen würden. Dieses Vorgehen senkt die Kosten im Vergleich zur vollständigen Abbildung.

Ertragsverwendung

Wenn die Unternehmen in dem ETF eine Dividende zahlen, steht diese Ihnen als Käufer zu. Sie können allerdings entscheiden, wie der ETF solche Erträge verwenden soll. Einige ETFs schütten diese jährlich oder einmal im Quartal aus. Sie können dann frei über das Geld verfügen. Ein ETF für vermögenswirksame Leistungen wird jedoch eher die sogenante Thesaurierung wählen. Das hat auch damit zu tun, dass Sie über das eingezahlte Geld erst nach der Vertragslaufzeit verfügen können. Thesaurierung bedeutet, dass der ETF die Erträge direkt wieder anlegt. Das Geld wird also nicht ausgeschüttet, sondern erhöht den Kurs des ETFs.

Beispiele

Letztendlich liegt es an Ihren Vorlieben und Erwartungen, welcher ETF zu Ihnen passt. Für jeden der oben genannten Indizes haben wir hier jedoch einen Beispiel-ETF aufgeführt, der Ihren Vermögensaufbau unterstützen kann.

S&P 500
Anbieter Vanguard
Fondsvolumen 22,063 Mrd. EUR
Abbildung Physisch (vollständig)
Ertragsverwendung Ausschüttend
Kosten 0,07 % jährlich
Stoxx Europe 600
Anbieter Lyxor
Fondsvolumen 1,852 Mrd. EUR
Abbildung Physisch (vollständig)
Ertragsverwendung Thesaurierend
Kosten 0,07 % jährlich
MSCI World
Anbieter Vanguard
Fondsvolumen 22,063 Mrd. EUR
Abbildung Physisch (vollständig)
Ertragsverwendung Ausschüttend
Kosten 0,07 % jährlich

 

HINWEIS
Für ein klassisches ETF-Portfolio wird meistens auch ein ETF auf die Entwicklungsmärkte „Emerging Marktes“ als Beimischung empfohlen. Da beim VL-Sparen der monatliche Betrag jedoch für zwei ETFs in der Regel zu gering ist, bevorzugen wir für diesen Zweck die großen Indizes. Im Gegensatz zu den Entwicklungsmärkten entwickeln sich die entwickelten Märkte stabiler und sind zuverlässiger.

Wie ist der genaue Ablauf?

Vermögenswirksame Leistungen mit einem ETF können Sie grundsätzlich in fünf Schritten beantragen. Möglicherweise können Sie einzelne Schritte auch auslassen, wenn diese nicht für Sie zutreffen.

  1. Vergewissern Sie sich bei Ihrer Personalabteilung oder dem Betriebsrat, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. In größeren Unternehmen werden Sie meistens schon von der Personalabteilung selbst darauf hingewiesen.
  2. Entscheiden Sie sich für eine Anlagevariante und einen Anbieter. Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs bieten die höchsten Chancen, können aber auch im Wert schwanken. Bausparverträge sind eine risikoärmere Alternative.
  3. Lassen Sie Ihren Anspruch auf eine Sparzulage prüfen. Inzwischen übernehmen dies die Anbieter der Verträge meistens direkt mit.
  4. Schließen Sie den Vertrag ab.
  5. Abschließend können Sie entscheiden, ob Sie mit einer Gehaltsumwandlung die Beiträge aufstocken möchten. Der Arbeitgeber kürzt dann das Bruttoentgelt und überweist es direkt in den VL-Vertrag. Übrigens: Bei Rentenverträgen lässt sich mit einer Entgeltumwandlung die aktuelle Steuerlast senken. Der Vertrag wird jedoch bei der Auszahlung versteuert.

ETF für vermögenswirksame Leistungen (1)


Kann der Arbeitgeber bestimmen, wie die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden?

Grundsätzlich können Sie als Arbeitnehmer auch selbst entscheiden, wie Ihre vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden sollen. Der Arbeitgeber kann jedoch seinerseits entscheiden, ob er diese Zusatzleistung überhaupt zahlt. Bei größeren Unternehmen, die aufgrund eines Tarifvertrages zur Zahlung der Leistungen verpflichtet sind, geht ihre Freiheit zum Verwendungszweck häufig etwas verloren.

Sobald es eine Betriebsvereinbarung in Ihrem Unternehmen gibt, kann darin die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen für alle Arbeitnehmer geregelt werden. Sie selbst haben dann keinen Einfluss mehr darauf, wie der Betrag angelegt wird. Häufig werden bei dieser Lösung Lebensversicherungen oder ähnliche Produkte bespart.


Reichen vermögenswirksame Leistungen als Absicherung für die Rente?

Das Ziel von vermögenswirksamen Leistungen ist es auch, die sogenannte Rentenlücke zu schließen. Dabei handelt es sich um den Betrag, der im Ruhestand weniger zur Verfügung steht, als beim letzten Gehalt. Diese Differenz sollte bereits frühzeitig durch langfristige Investitionen und Vermögensbildung verringert werden. Doch 40 Euro pro Monat reichen selbst mit diversen Förderungen in den meisten Fällen nicht aus, um die Rentenlücke zu schließen.

Deshalb sollten Sie weitere Möglichkeiten nutzen, um Ihre Rücklagen zu erhöhen. Die oben genannten ETFs sind dabei nach wie vor eine große Chance. Sie können sogar den gleichen ETF in den Ihre vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden einfach noch einmal auswählen und mit einem Sparplan besparen. Dafür brauchen Sie lediglich ein Wertpapierdepot und etwas Geduld. Schauen Sie sich am besten auch unseren Depot Vergleich an.

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