Werbehinweis für alle Beiträge: Wir verlinken auf Online-Shops und Partner, von denen wir evtl. eine Vergütung erhalten.

Echtzeitüberweisung zurückholen, geht das?

Eine Echtzeitüberweisung zurückholen, geht das? Wer eine solche durchführt, ist sein Geld bekanntlich in Sekundenschnelle los. Aber wie bekommt man es zurück, falls dies versehentlich geschah – ist das überhaupt möglich? Diese Fragen klärt der nachfolgende kurze Beitrag.

Echtzeitueberweisung zurueckholen geht das

Zusammenfassung:
Eine Echtzeitüberweisung zurückholen ist grundsätzlich nicht möglich, da der Transfervorgang innerhalb weniger Sekunden vollständig abgeschlossen ist.

Kann man eine Echtzeitüberweisung zurückholen?

Nein man kann eine Echtzeitüberweisung nicht rückgängig machen.
Dass das Echtzeitüberweisung zurückholen nicht möglich ist, zählt für viele Finanzexperten zu den gravierendsten Nachteilen dieses Zahlungssystems.

Bei Betrugsverdacht möglich?

Eine Echtzeitüberweisung zurückholen ist selbst bei einem offensichtlichen Betrug nicht möglich. In solch einem Fall sollte man zunächst die Bank kontaktieren und dann bei der Polizei eine Anzeige erstatten.

Etliche Internet-Bezahldienste wie etwa PayPal bieten inzwischen Echtzeitüberweisungen („Instant Payment“) und zugleich auch einen Käuferschutz an. Der könnte im Betrugsfall durchaus greifen.

Allerdings kommt es hier auf die jeweiligen Vertragsbedingungen, die Kulanz des Bezahldienstes und den Einzelfall an.

Bei Betrugsverdacht moeglich

Sind die Regeln bei Sparkasse, Volksbank, DKB, Postbank & Commerzbank immer gleich?

Ja, zumindest die Grundregeln sind bei Echtzeitüberweisungen für alle Banken die gleichen. Sie ergeben sich aus dem Regelwerk des Sepa-Instant-Credit-Scheme-Rulebooks.

Demzufolge gilt bei Echtzeitüberweisungen ein Zeitlimit von 10 Sekunden ab Auftragsvalidierung, und das rund um die Uhr, an allen Tagen sowie bis zu einem Betrag von 15.000 Euro.

Teils erhebliche Unterschiede gibt es jedoch hinsichtlich der Konditionen und Gebühren der oben genannten Banken. Details dazu finden sich in den jeweiligen AGB.

Übrigens: Die DKB wirbt zwar mit „Blitztransfers“, dabei handelt es sich aber nicht um Echtzeitüberweisungen. Letztere können bei der DKB bislang nur empfangen, aber nicht beauftragt werden.


Relevante Beiträge:

4.7/5 - (78 votes)