Zahlungsziel-Rechner
Gib das Rechnungsdatum ein und rechne Tage dazu oder ab. Der Rechner zeigt dir das Fälligkeitsdatum.
Dein Ergebnis
Rechenschritte und Formeln
Hier wird nicht gerechnet, sondern gezählt: Zum Startdatum addiert (oder subtrahiert) der Rechner die gewählte Anzahl Tage, Wochen (× 7 Tage) oder Kalendermonate.
Bei Monaten zählt der Kalender: 31. Januar plus ein Monat ergibt je nach Jahr den 2. oder 3. März, weil der Februar kürzer ist.
Gut zu wissen
Ohne vereinbartes Zahlungsziel ist eine Rechnung sofort fällig. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Schuldner in Verzug – Verbraucher nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Zwischen Unternehmen sind Zahlungsfristen über 60 Tage nur eingeschränkt wirksam.
Quellen: § 286 BGB – Verzug des Schuldners · § 271a BGB – Vereinbarungen über Zahlungsfristen · § 288 BGB – Verzugszinsen und Pauschale
Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen zur Orientierung und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Der Rechner läuft komplett in deinem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder verschickt.